Gewählt wurde nach Kirchengemeinden – jede Kirchengemeinde ein Kirchengemeinderat. Nach der Schließung der Wahllokale wurden vor Ort sofort die Stimmen ausgezählt. Die Wahlbeteiligung ist dabei in den Gemeinden erfahrungsgemäß sehr unterschiedlich. Durchschnittlich etwa 10 % der Wahlberechtigten haben sich beteiligt – in etwa so viele, wie bei der letzten Wahl vor acht Jahren.
Nach der Auszählung der Stimmen stellen die derzeitigen Kirchengemeinderäte das Ergebnis fest. Der Wechsel findet dann im Januar des kommenden Jahres statt. In festlichen Gottesdiensten werden der alte Kirchengemeinderat verabschiedet und der neue in sein Amt eingeführt. Kurz darauf findet die erste Sitzung statt, bei der die Aufgaben vom neuen Team aufgenommen werden.
Die Kirchengemeinderäte wurden für die kommenden sechs Jahre gewählt. Sie treffen die Entscheidungen und tragen die Verantwortung für alle Belange der Kirchengemeinde: Personal, Finanzen, Gebäude, strategische Planung und inhaltliche Ausrichtung. Die Pastorinnen und Pastoren der Gemeinde gehören dem Rat automatisch an, alle anderen werden gewählt.