Schutzkonzept gegen sexualisierte Grenzüberschreitungen und Gewalt bei Kindern und Jugendlichen
St.Peter - Unsere Kirche - ein sicherer Ort
„Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf umfassenden Schutz vor allen Formen sexualisierter Gewalt. Die Nordkirche verurteilt sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und andere Schutzbedürftige. Ihr Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen umfassenden Schutz gegen sexualisierte Gewalt zuteilwerden zu lassen.“ (aus dem § 4 des Präventionsgesetztes der Nordkirche)
Dieser Verantwortung und Verpflichtung folgend, entwickeln wir als Kirchengemeinde St.Peter Groß Borstel ein entsprechendes Schutzkonzept.
Um dem gerecht zu werden unterschreiben alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und wiederkehrend zum 1.1. eines jeden Jahres die hier einsehbare Selbstverpflichtungserklärung. Hier klicken für die Selbstverpflichtungserklärung
Alle die in einem qualifizierten Kontakt mit Kindern/Jugendlichen stehen legen zusätzlich in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis vor.
Die unterschriebene Selbstverpflichtung und das Führungszeugnis werden dem Diakon für Jugendarbeit Jens Friedrich vorgelegt.
Für Anliegen zum Thema Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt sind bei uns Petra Bäumer und Jens Friedrich ansprechbar.