Der Kirchengemeinderat (KGR) wird für sechs Jahre von den Gemeindemitgliedern gewählt. Der Pastor der Gemeinde gehört ebenfalls dem Kirchengemeinderat an. Die Wahl des neuen Kirchengemeinderates erfolgte am 1. Advent 2022, d.h. am 27.11.2022. Der neue KGR wurde am Sonntag, 22.01.2023 in einem feierlichen Gottesdienst in sein Amt eingeführt. Die Legislaturperiode reicht von 2023 bis 2028.
Der KGR ist für die Gestaltung des kirchengemeindlichen Lebens verantwortlich und entscheidet über die Angelegenheiten der Kirchengemeinde. Er sorgt dafür, dass das Evangelium in Wort und Tat verkündigt wird.
Die Mitglieder des neuen KGR findet ihr hier in alphabetischer Reihenfolge und mit den Ausschüssen, in denen sie sich einbringen.