Dann suchen wir uns einen Sponsor...

Quelle: https://www.goodfreephotos.com/

Der Begriff Sponsoring wird meist missverständlich für die Spende eines Unternehmens verwendet. Unter Sponsoring sind jedoch die Aktivitäten eines Unternehmens zu verstehen, das finanzielle Mittel oder Dienstleistungen für Personen oder Organisationen im sportlichen, kulturellen oder sozialen Bereich zur Verfügung stellt, um eigene Marketing- oder Kommunikationsziele durch entsprechende Gegenleistungen zu erreichen. Die Ausgaben eines Unternehmens für Sponsoring steuerrechtlich gelten als Betriebsausgaben und nicht als Spenden. Deshalb sind von der Kirchengemeinde bzw. kirchlichen Einrichtung die enstprechenden Rechtsvorschriften zu beachten, um mögliche (Nach-)Forderungen des Finanzamtes zu vermeiden!


Spenden

Spenden - dazu gehören auch Kollekten - werden ohne Gegenleistung gegeben. Wichtig ist selbstverständlich der schnelle und persönliche Dank durch die Kirchengemeinde bzw. kirchliche Einrichtung und die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung).

Möglich sind auch öffentliche Formen des Dankes z. B. durch eine Namensnennung während der Abkündigung im Gottesdienst, durch eine Spendertafel und durch eine namentliche Danksagung im Gemeindebrief oder auf der Internetseite.

Nicht mehr zulässig ist dagegen eine aktive Verlinkung auf der eigenen Internetseite zu einem spendenden Unternehmen. Der aktive Link stellt eine werbliche Gegenleistung dar und ist damit steuerrechtlich bereits ein wirtschaftliches Handeln. Hier beginnt schon das Sponsoring!

Sponsoring

Gutes tun, und dabei Werbung für das eigene Unternehmen machen: Sponsoring von Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen bietet den Zugang zur Aufmerksamkeit zahlreicher Menschen. Dabei sind kreative Formen, voller Einsatz und außerdem klare Absprachen gefragt.

Sponsoring ist eine geschäftliche Vereinbarung zwischen einer Kirchengemeinde bzw. kirchlichen Einrichtung und einem Unternehmen, bei der wirtschaftliche Leistungen und Gegenleistungen vertraglich geregelt werden müssen. Hierbei sind auch die steuerrechtlichen Vorschriften zu beachten.


Ein guter Sponsor bietet mehr als einen Mannschaftssatz Trikots

www.immobilien-zeitung.de/142127/guter-sponsor-bietet-mehr-als-mannschaftssatz-trikots


Muster-Vertrag

Bitte beachten Sie, dass für das Muster für einen Sponsoringvertrag keine Garantie für Vollständigkeit und keine Haftung für aus Verwendung dieses Musters entstehende Fehler übernommen werden kann. Vertragsgestaltungen sind größtenteils Ausdruck der individuellen Verhältnisse zwischen den Vertragspartnern und daher für jeden Einzelfall gesondert und speziell auf den Sachverhalt zugeschnitten zu entwerfen. Die ausformulierten Vertragsklauseln sind lediglich ein Formulierungsvorschlag.

Ich empfehle Ihnen, einen Sponsoringvertrag vor dessen Abschluss von einer/m SteuerberaterIn auf mögliche steuerliche Risiken hin überprüfen zu lassen.


Umgang mit Einladungen im Sponsoring

Vor dem Hintergrund, dass es auf Grund komplexer Compliance-Vorgaben insbesondere im Kultur-Bereich zunehmend schwieriger wird, Sponsoren zu akquirieren und vor allem auch einzuladen, wurde im Rahmen des Rheingau Musikfestivals ein relativ einfaches Modell entworfen. Ziel ist es, durch ein einfaches Beurteilungsschema, sowohl bei dem Sponsor als auch bei der gesponserten Institution, Rechts- und Handlungssicherheit bezüglich der Zulässigkeit von Veranstaltungseinladungen zu schaffen.

Eine pauschalierte Annahme der Unbedenklichkeit einer Einladung liegt vor bei folgender Voraussetzungen:

  • Kein enger Zusammenhang mit einem Geschäftsabschluss oder einer sonstigen konkreten Geschäftsentscheidung
  • Der Gesamtwert einer Einladung pro Eingeladenem liegt bei ungefähr 100 Euro; mit einer Begleitperson bei ungefähr 200 Euro. Dieser Betrag kann je nach Standort und Wirtschaftskraft regional auch höher liegen.
  • Die Einladung erfolgt transparent (Einbeziehung von Geschäftsführung und Compliance-Beauftragten)
  • Der Eingeladene ist kein Amtsträger, sondern Unternehmensvertreter in gehobener Stellung (Sozialadäquanz)

Quelle: Berliner Compliance Modell für SponsorInnen und FördererInnen