EU-Fördermittel

Die fünf EU-Kernziele für das Jahr 2020 spiegeln sich in den Programmen wieder:

  1. Beschäftigung
    75 % der 20- bis 64-Jährigen sollen in Arbeit stehen.
  2. 3 % des BIP der EU sollen für Forschung und Entwicklung aufgewendet werden.
  3. Klimawandel und Energie
    Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 % (oder sogar um 30 %, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind) gegenüber 1990;
    Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 20 %
    Steigerung der Energieeffizienz um 20 %.
  4. Bildung
    Verringerung der Schulabbrecherquote auf unter 10 %
    Steigerung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen mit abgeschlossener Hochschulbildung auf mindestens 40 %
  5. Armut und soziale Ausgrenzung
    Die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Menschen soll um mindestens 20 Millionen gesenkt werden.

Es gibt eine Vielzahl von EU-Programmen. Nicht alle Programminhalte passen zum kirchlichen Kontext. Bei der Servicestelle der EKD in Brüssel können die einzelnen Programme eingesehen werden:

http://www.ekd.de/bevollmaechtigter/bruessel/foerderservice/foerderprogramme.html


Wegweiser durch die europäische Förderlandschaft

Die Servicestelle für EU-Förderpolitik und -projekte im EKD-Büro Brüssel hat in Kooperation mit den evangelischen Landeskirchen und diakonischen Landesverbänden ein Handbuch zur professionellen Beantragung von EU-Fördermitteln für die Umsetzung eigener Projektideen veröffentlicht.

In dem „Wegweiser durch die europäische Förderlandschaft“ finden Sie praktische Informationen und Hilfestellungen zu den europäischen Fördermitteln, zur Projektentwicklung und zur Formulierung von Anträgen für EU-Fördermittel.

Evangelische Einrichtungen aus Kirche und Diakonie, die Interesse an dem rund 90-seitigen Wegweiser haben, können diesen per Mail an alessandra.haucke@ekd.eu beim EKD-Büro in Brüssel bestellen.

 

Weitere Materialien:


AktivRegionen in Schleswig-Holstein

AktivRegionen sind Ideenschmieden der ländlichen Räume. 22 AktivRegionen gibt es im Land Schleswig-Holstein. Ziel der 22 sog. Lokalen Aktionsgruppen (LAG), die als Vereine organisiert sind, ist es, die ländlichen Regionen attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten.

AktivRegionen haben eine regionale Abgrenzung mit Einwohnerzahlen zwischen 50.000 und 120.000. Sie haben eine rechtsfähige Organisation und bilden eine repräsentative Gruppierung von Partnern aus unterschiedlichen Sektoren (z.B. Kommunen, Wirtschaft, Soziales, Kultur, Umwelt). Der Entscheidungsebene dieser Organisation müssen mindestens 50 Prozent Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie weitere Vertreter der Zivilgesellschaft angehören. Grundlage des Handelns ist die zur Anerkennung als AktivRegion erarbeitete Integrierte Entwicklungsstrategie und die geltenden Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung.

Federführend für die Umsetzung des Konzepts in Schleswig Holstein ist das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR). Über das Landesprogramm ländlicher Raum in Schleswig-Holstein 2014-2020 mit seinen vier Schwerpunkten Klimawandel und Energie, nachhaltige Daseinsvorsorge, Wachstum und Innovation, Bildung, wurden die 22 LAG AktivRegionen mit ihren individuellen integrierten Entwicklungsstrategien (IES) anerkannt.

Der Unterschied zu anderen traditionellen Fördermaßnahmen besteht darin, dass LEADER eher angibt wie man vorgehen sollte, als was getan werden muss.



Ansprechpartnerinnen

Anke Jensen

Kommunikationswerk
EU-Fundraiserin / Fördermittelberatung

Königstraße 54
22767 Hamburg

Tel. 0151 - 10 63 94 47

E-Mail: anke.jensen@kommunikation.nordkirche.de 

 

Ulrike Mühlbauer

Diakonisches Werk Hamburg
Europäische Förderpolitik

Königstraße 54
22767 Hamburg

Tel.  (040) 30 62 03 71

E-Mail: muehlbauer@diakonie-hamburg.de

 

Ann-Christin Hasselmann

Diakonisches Werk Schleswig-Holstein
EU-Fundraising

Kanalufer 48
24768 Rendsburg

Tel.  (04331) 59 31 84
Fax  (04331) 59 32 45

E-Mail: hasselmann@diakonie-sh.de