Denkmalschutz

Für alle größeren Bauvorhaben ist eine langfristige Vorausplanung wichtig. Die Grundlage ist das Kirchbaugesetz und die Kirchbaurechtsverordnung der Nordkirche. Die Planung braucht in der Regel ein bis zwei Jahre und erfordert mindestens folgende Schritte:

  1. Bauberatung durch den Kirchenkreis u. a. zu architektonischen bzw. bautechnischen, energetischen und wirtschaftlichen Aspekten des geplanten Bauvorhabens,
  2. Festlegung eines Bau- oder Sanierungskonzeptes 
  3. Erstellung eines Kosten- und Finanzierungsplanes
  4. Denkmalrechtliche Abstimmung

Dann kann das Einwerben von Zuschüssen des Kirchenkreises, Fördermitteln und Spenden beginnen. Besonders für den Denkmalschutz gibt es unterschiedliche Fördermittel. Bei den Anträgen an die Stiftung KiBa und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz oder weiteren Denkmalstiftungen kann bauwerk Sie unterstützen, für weitere Recherchen nach Fördermitteln und die Unterstützung bei Antragstellungen wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Fundraising.

Im Laufe des Planungsprozesses und mit einer weitgehend gesicherten Finanzierung erfolgt die Einholung der kirchenaufsichtlichen, denkmalrechtlichen und ggf. weiteren erforderlichen Genehmigungen.


Orgeln und Glocken

Für Maßnahmen an Orgeln oder an Glocken und Uhrenanlagen gelten die obigen Punkte entsprechend. Hierfür ist neben der baufachlichen Beratung auch ein Gutachten der/des zuständigen Sachverständigen für Orgeln bzw. Glockenanlagen einzuholen. Es gelten ebenfalls die Bestimmungen des Kirchbaugesetzes der Nordkirche.