Unabhängige Meldebeauftragte
Die unabhängige Meldebeauftragte nimmt die Meldung betroffener Personen entgegen und klärt diese über ihre Möglichkeiten und Rechte innerhalb eines Verfahrens auf. Im Verfahren vertritt sie die Interessen der jeweils betroffenen Personen und beteiligt sie in dem Umfang, den sie sich wünschen. Zudem sorgt sie auf Wunsch für die Vermittlung von externer (therapeutischer/juristischer) Begleitung.
Seit Mai 2019 ist Jette Heinrich die unabhängige Meldebeauftragte des Kirchenkreises Hamburg-Ost.
Jette Heinrich berät und unterstützt gern, wenn Sie:
- von sexualisierter Gewalt, Übergriffen und/oder Grenzverletzungen im kirchlichen Kontext betroffen sind und/oder waren.
- Zeug*in von sexualisierter Gewalt, Übergriffen und/oder Grenzverletzungen im kirchlichen Kontext wurden und/oder durch andere Personen davon erfahren haben.
Sie haben auch immer die Möglichkeit, eine anonyme Beratung durch die unabhängige Meldebeauftragte in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie sich unsicher sein, ob eine Situation grenzverletzend ist oder war, kann ein sortierendes Beratungsgespräch hilfreich sein.
Wichtig!
Nach dem Präventionsgesetz gibt es eine Meldepflicht und ein Beratungsrecht!
„Jede Mitarbeiterin bzw. jeder Mitarbeiter hat zureichende Anhaltspunkte für den Verdacht einer Verletzung des Abstinenzgebotes und des Abstandsgebotes oder sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich unverzüglich der bzw. dem für seinen kirchlichen Träger zuständigen Beauftragten zu melden (Meldepflicht). 2 Sie sind berechtigt und verpflichtet, sich zur Einschätzung eines unklaren Vorfalls durch die bzw. den zuständigen Beauftragten beraten zu lassen.“ (§ 6, Abs. 1 Präventionsgesetz)
Unabhängige Meldebeauftragte
Jette Heinrich
Steindamm 55, 20099 Hamburg
Tel. 040 519 000 472
Mobil 0176 195 198 96