Der aktive Schutz vor sexualisierter Gewalt, Übergriffen und Grenzverletzungen in der Evangelischen Kirche ist eine gemeinschaftliche Aufgabe aller dort beschäftigten Personen. Der Kirchenkreis Hamburg-Ost sieht es als seinen originären Auftrag an, bei Meldungen von sexualisierter Gewalt in seinen Gemeinden und Einrichtungen hinzuschauen und diesen mit fachlicher Expertise nachzugehen.
Das multiprofessionelle Team der Fachstelle Prävention und Intervention berät, schult und unterstützt im Kirchenkreis Hamburg-Ost Menschen in Kirchengemeinden, diakonischen Einrichtungen und Kitas:
- In Fällen von sexualisierten Grenzverletzungen, Übergriffen und Gewalt
- In Fällen von Kindeswohlgefährdungen in Kitas
- Bei der Aufarbeitung von in der Vergangenheit liegenden Fällen von sexualisierter Gewalt
- Bei der Entwicklung von Schutzkonzepten für Gemeinden, diakonische Einrichtungen und Kitas
- Bei Anliegen und Fragen rund um das Thema Prävention und Intervention
„Kirchliche Träger sind verpflichtet, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie diejenigen, die kirchliche Angebote wahrnehmen, insbesondere anvertraute Kinder und Jugendliche, vor allen Formen sexualisierter Gewalt zu schützen.“ (§ 4, Abs. 1 Präventionsgesetz)